Beitragsordnung des Gewerbevereins Marktstadt Schotten
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Beitragsordnung

vom 28.03.2003

Mitglieder nicht touristisch (Einzelhandel, Gewerbe, Frei Berufe):
a) Ohne Angestellte  10,- € /mtl. zzgl. USt.
b) Bis fünf Angestellte  15,- € /mtl. zzgl. USt.
c) Mehr als fünf Angestellte 20,- € /mtl. zzgl. USt.
d) Vereine  10,- € /mtl. zzgl. USt.
e) Privatpersonen  5,- € /mtl. zzgl. USt.


Zur Beachtung: 4 Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte zählen als eine Vollzeitkraft.
Achtung neue Sonderregelung: Firmen die in Schotten eine Filiale betreiben und an Ihrem
Stammsitz einem Gewerbeverein o.ä. angehören, zahlen für eine Zweitmitgliedschaft
die Hälfte der oben angegebenen Beitragssätze. Die Zahl der Angestellten bezieht sich auf die Filiale.


Mitglieder touristisch (Hotels, Gaststätten, Pensionen, Cafes, etc.)
A. Haupterwerb:
Hotels, Pensionen je Bett 15,- € / jährlich zzgl. USt. (mind. 120,-€ /höchst. 1.500,- €)
Gastronomie je Sitzplatz
(ohne Sääle und Biergärten)
 4,- € / jährlich zzgl. USt. (mind. 180,-€ /höchst. 500,- €)
 
B. Nebenerwerb:
Private Zimmer-/Wohnungsvermieter
a) ein Zimmer/eine Fewo 50,- € / jährlich zzgl. USt
b) je Zimmer/Fewo zusätzlich 30,- € / jährlich zzgl. USt


Bei Hotels und Pensionen mit Gastronomie wird nur der höhere Beitrag aus Betten oder Sitzplätzen festgesetzt.